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STEPHAN STEPHANYAN

 

DER ERSTE GENOZID DES 20. JAHRHUNDERTS:

PROBLEME DER INTERNATIONALEN ANERKENNUNG,

DER ÜBERWINDUNG VON FOLGEN DES GENOZIDS

AN DEN ARMENIERN

 

Genozid  an den Armeniern ist durch unwiderlegliche Tatsachen und  echte Dokumente erwiesen, die in verschiedenen Sprachen der Welt herausgegeben sind.

Allein in den Archiven des Au ßenministeriums Deutshlands gibt es mehr als 3000 von amtlichen Dokumenten über die Armenische Frage und über den Genozid an den Armeniern.

Genozid an den Armeniern wird völlig durch Zeugnisse der Augenzeugen, durch Gerichtsprozesse an den Jungtürken 1919-1920 und durch den Talaat-pascha-prozess 1921 bestätigt.

Um das Politik- und Tatenwesen der sultanischen Türkei und der Jungtürkenführer während des Genozids an den Armenien besser zu verstehen, ist eine kurze Schilderung der Geschichte des Genozids an den Armeniern notwendig: Gründe, Folgen und historische Lehren.

Genozid an den Armeniern, als Verbrechen gegen die Menschheit, zog und setzt fort die Aufmerksamkeit der progressiven Öffentlichkeit der Welt auf sich zu ziehen. Viele ihre Vertreter haben ein wertvolles Erbe gelassen, das das ungeheuerliche Verbrechen der türkischen Henker gegen die armenische Nation ausführlicher und komplexer erlernen lässt. Unter den zahlreichen Quellen über den Genozid an den Armeniern, insbesondere in den Jahren des Ersten Weltkriegs, nehmen die deutschen Quellen einen besonderen Platz ein, die sich durch die Reichweite des Gesichtskreises und durch die Richtigkeit der in denen enthaltenden Tatsachen unterscheiden. Die unstreitbare Bedeutung der deutschen Quellen über den Genozid an den Armeniern ist vor allem durch jene Rolle bedingt, die Deutschland in Armenischer Frage und in der außenpolitischen Strategie der Türkei spielte. Indem Deutschland der Bundesgenosse der letzteren war, war es über die Zustände in der Türkei und über das tragische Schicksal der Armenier weit informiert, was gerade einen Niederschlag in den amtlichen Dokumenten und Publikationen gefunden hatte.

Dem Genozid an den Armeniern der Ersten Weltkriegsperiode ist Genozid an den Armeniern in der sultanischen Türkei 90-er Jahre des 19. Jahrhunderts vorgegangen.

Nach dem Zeugnis des bekannten deutschen Orientalisten Prof. J. Marquart, entstammten Ziele der sultanischen Türkeipolitik gegen die armenische Bevölkerung den kannibalischen Worten Abdul Hamid des 2., der erklärte: "wenn die Armenier nicht existieren, wird auch keine Armenische Frage"1. Im Ergebnis der für die Verwirklichung dieses unsinnigen Plans unternommenen Maßnahmen "kamen Armenier... um Recht auf Leben, und deren Massaker war auf diese Weise berechtigt".

Die Aufgabe der Vernichtung der armenischen Bevölkerung war in den Rang der Staatspolitik erhoben.

Die barbarischen Taten der Plünderer gegenüber der armenischen Bevölkerung wurden sich mit besonderer Schärfe und Grausamkeit ausgezeichnet. Wehr- und waffenlose friedliche Leute schleppte man aus den Häusern und Zufluchten heraus, man haute ihnen Köpfe ab, man hing sie, man mißhandelte sie bis zum Tode mit Knüppeln und eisernen Ruten.

Man verbrannte die Menschen lebendig, man stach ihnen die Augen aus, man schnitt ihnen Ohren und Nasen ab2. Indem die hamidischen Soldaten und Gendarmen ihr menschliches Aussehen verloren, machten sie sogar vor dem Morde der Kinder vor Augen ihrer Eltern nicht halt. Man schonte sogar Wickelkinder im Mutterleibe nicht - man zog sie heraus, haute in Stücke und warf sie in die Brunnen oder zerhaute sie kreuzförmig und legte wieder in den Mutterleib hinein3.

Die Frauen wurden sich vor Augen ihrer Männer schändlicher Gewalt ausgesetzt.

Die Verluste des armenischen Volkes im grausamen Massaker 90-er Jahre sind riesig. Allein 1895, den weit nicht vollen Angaben nach, sind 85000 Armenier umgekommen, wurden 2500 Städte und Dörfer, 568 Klöster und Kirchen zerstört. Die ganze am Leben gebliebene Bevölkerung in den 559 Dörfern und hunderte Familien in den Städten wurden gewaltsam in den Islam bekehrt, 282 Kirchen wurden in die Moscheen verwandelt. Über halb Millionen Armenier waren ohne Obdach und Existenzmittel geblieben4. Und die Gesamtzahl der Armenier, die in 90-er Jahren ermordet waren, erreichte bis 300000, und nach einigen Quellen, machte sogar halb Millionen. Nach diesem Massaker waren die Armenier geblieben: 400000 Witwen und Waisenkinder.

So waren die Ergebnisse der antiarmenischen Politik Abdul Hamid des 2. in 20-jähriger Periode seiner Regierung.

In diesem Zusammenhang sei es zu bemerken, dass die Großmächte keine Hilfe in der Befreiungsbewegung des armenischen Volkes leisteten, ungeachtet der mehrmals von ihnen gegebenen Versprechungen: die Armenier vor Gewalt seitens der türkischen Behörden und verschiedener Räuberbanden zu schützen. Eine solche Haltung der Regierungen von Großmächten ließ im Wesentlichen der sultanischen Türkei freie Hand in der Organisation des Massen-Massakers der armenischen Bevölkerung - des Genozids an den Armeniern.

Es ist kennzeichnend, dass indem Wilhelm der 2. 1895 den Bericht des Botschafters von Saurma aus Konstantinopel über die Grausamkeiten von türkischen Behörden gegenüber den Armeniern bekam, machte er auf dessen Rändern Bemerkungen: "Und das alles muss der Christ und der Europäer ruhig beobachten, und sich noch dazu an den Sultan mit einem guten Wort wenden! Phui..."5. Und weiter: "Das übertrifft alles, was früher war! Es scheint die Warfolomeer Nacht zu sein! Man soll mit Porta in anderem Ton sprechen. Wir sind doch Christen..."6. Auf dem anderen Bericht von Saurma (Juli 1896) sind Kaisers Bemerkungen in demselben Geiste der Selbstgeißlung, des Mitgefühls mit den Armeniern und der Empörung über die Taten des Sultans: "Und die christlichen Mächte müssen ruhig darauf sehen (Massaker an den Armeniern - St. S.)!.. Schande uns allen!"7 Seit einer Zeit wird diese scheinbare Entrüstung des Kaisers größer und es kommt dazu, dass auf der Drahtnachricht von 28. August 1896, die vom Blutkrieg in Konstantinopel in Kenntnis setzte, Kaisers kategorische Bemerkung erscheint:

"Sultan soll abgesetzt werden!"8 Die heuchlerischen Erklärungen Willhelm des 2. sprach der Reichskanzler Ch. Hohenlohe nach, der in einem Privatbrief seine Besorgnis anläßlich des Massakers an den Armeniern auch äußerte, ohne etwas gegen die Wiederholung des Blutvergießens zu unternehmen beabsichtigte.

Indem solche Äußerungen der Verweser imperialistischen Deutschlands nur auf dem Papier, in einem fort im Gesichtsfeld höchst enges Menschenkreises blieben, waren sie grenzenlos weit von der realen Haltung der letzteren gegerüber dem Massaker an den Armeniern in 90-er Jahren und vermindern gar nicht ihre Schuld an Mitwirkung zu den verbrecherischen Taten des Sultans.

Was die Haltung anderer Großmächte in Armenischer Frage betrifft, so diese, wenn sich auch etwas anders klärt als die Haltung des kaiserlichen Deutschlands, auch nicht zur Zügelung der Taten Abdul Hamid des 2. beitrug.

Der Massen-Massaker an den Armeniern, Politik und Handlungen des Genozids an den Armeniern, die in 90-er Jahren des 19. Jahrhunderts begannen, dauerten auch in folgendem Jahrzehnte an.

Nichts änderte sich im Wesentlichen in der Lage der Westarmenier auch nach dem Stürzen des hamidischen Regimes, wenn zur Macht die Partei "Einheit und Fortschritt" gekommen war. Gleichzeitig nach dem Machtantritt 1909 organisierten die Jungtürken einen grauenhaften Massaker an den Armeniern in Kilikien.

Die schwere Lage der Bevölkerung in Westarmenien war allen europäischen Ländern und deren Verwesern bekannt, die letzteren aber hatten keine Eile, den Armeniern Hilfe zu leisten. Die Haltung der Westmächte gegenüber Armenien zeigte sich anschaulich in folgender ironischen Bemerkung eines englischen Diplomaten: "Sobald es mir gelingt meine Schiffe in der Richtung nach Ararat zu lenken, werde ich euch meine Hilfe leisten"9.

Die Lage der armenischen Bevölkerung verwickelte sich dadurch, dass das Territorium des Westarmeniens selbst zur Hauptarena der Kriegsoperationen verwandelt worden war.

Um den Versuchen des Westarmeniens - die Unabhängigkeit zu erreichen -vorzubeugen, beschloss die jungtürkische Regierung die ganze armenische Bevölkerung zu vernichten. In Wirklichkeit aber wird es in den Erlassen Talaat paschas über die Behandlung der ausgewiesenen Armenier ganz offen über wirkliche Ziele der türkischen Regierung gesprochen. So, in der Drahtnachricht von 9. September 1915, die an die Aleppos Präfektur gerichtet war, hieß es: "Das Recht der Armenier auf Leben und Arbeit in der Türkei ist völlig liquidiert. Die Regierung, die in dieser Beziehung jede Verantwortung auf sich nimmt, hat befohlen kein einziges Kind in der Wiege zu lassen"10.

In einer anderen Drahtnachricht äußert sich Talaat pascha noch mehr offener: "Nach Befehl des Dhemiets hat die Regierung beschlossen alle in der Türkei lebenden Armenier völlig zu vernichten... Ohne Ansehen der Frauen, Kinder und Kranken, wie tragisch auch die Methoden der Vernichtung nicht wären, ohne Gewissensgefühle in Betracht zu ziehen, macht ein Ende ihrer Existenz"11. Er bemerkte, dass "so genanntes Waisenhaus braucht man nicht. Jetzt hat man keine Zeit zu verlieren, um sie (die Waisen) zu unterhalten und ihnen das Leben zu verlängern, indem man sich in Gefühlen beeinflussen lässt. Befördert sie ins Jenseits und setzt uns darüber in Kenntnis...

Durch Geheimmittel vernichtet jeden beliebigen Armenier der Ostprovinzen, den ihr in eurer Gegend findet"12.

Die Befehle kamen aus Stambul und ungeachtet des Widerstands, der durch einzelne Staatsbeamten, und in einigen Fällen sogar durch türkische Bevölkerung selbst geleistet wurde, wurden sie unbeugsam und unerbittlich ausgeführt. Die Deportation der Armenier wurde mit unglaublichen Greueltaten begleitet. Nichts kann sich dem Greuel nach mit dieser methodischen Ausrottung des ganzen Volkes messen!

Was die Deportation betrifft, wurde die zurückgelassene armenische Bevölkerung in Nord- und Ostbezirke der Wüsten von Mesopotamien ausgewiesen: Der-el-Sor, Rakka, Meskene, Ras-ul-Ain, bis zu Mossul. In dem Gerichtsprozess in Berlin (Juni 1921) anläßlich des Mordes Talaat paschas, charakterisierte Lepsius die Deportation der Armenier in solcher Weise: "Was bedeutete diese Deportation? In einem von Talaat pascha unterzeichneten Befehl gibt es solche Worte - das Ziel der Deportation ist nichts" (d. h. die Ausrottung der armenischen Nation - St. S.)13. Die Durchführung der Deportationsmaßnahmen verlief verschiedener Weise. In einigen Gegenden gab man den Menschen sogar keine Möglichkeit auf die Kinder (die in den Schulen waren) zu warten. Man erlaubte mit sich nur das zu nehmen, was auf sich zu tragen möglich war. Es wurde verboten den Armeniern Lebensmittel zu verkaufen und bei ihnen das Gut zu kaufen.

Auf den Seiten der progressiven deutschen Presse teilte man mit, dass man "für die Schilderung all dieser geistlichen und körperlichen Leiden Bände brauchte, und dennoch ist die menschliche Feder nicht imstande, alle Qualen zu beschreiben, die diese armen Opfer der menschlichen Willkür und Grausamkeit gelitten hatten. Wer kann denn eine Episode schildern, wenn die Gendarmen mit Peitscheschlägen die Mutter ihr sterbendes Kind zu werfen zwingen? Wer kann den unbeschreiblichen Kummer des Kindes aussprechen, das beim Sehen des Todes seiner gequälten Mutter die letzten Kräfte verliert? Wer kann die Verfassung einer Mutter verstehen, vor deren Augen man grausam ihre Tochter vergewaltigt?14

Die Menschen haben aufgehört die Angst vor dem Tode zu fühlen, denn jeder neuer Tag brachte mit sich solch einen Überfluss von neuen Leiden, dass viele den Tod als eine Befreiung wahrnehmen möchten. Der Massaker an den Armeniern, der zynisch und kaltblütig verübt wurde, wurde in dieser Periode in größeren Maßstaben als früher durchgeführt. Nichts Ähnliches gab es seit Tamerlans Zeiten. In den Städten verkaufte man junge Frauen und Kinder den Türken, in vielen Fällen verkaufte man Kinder - Jungen und Mädchen in die Geheimhäuser. In Trapesunt waren etwa 10000 Menschen auf die Lastkähne hingesetzt und im Meer ertränkt. Es gab Fälle, wenn man in den Euphrat Frauen mit Wickelkindern warf. In Trapesunt band man die Kinder mit Stricken und warf sie ins Meer15. In der Provinz Trapesunt wurden sich etwa 30000 Menschen der Ausweisung ausgestzt. "Aus Mangel an Ernährung und Fehlen der Elementarbedingungen begannen Epidemien von Krankheiten, besonders unter Frauen und Kinder, die riesige Opfer hervorriefen.. ."16.

Den Erzählungen der Augenzeugen-Deutschen (der Ingeneure der Bagdadeisenbahn) nach, banden die Türken die Männer zusammen, schossen sie mit Schrot und gingen lachend fort, während ihre Opfer langsam in schrecklichen Konvulsionen starben. Andere Männer, indem man ihnen Hände hinter dem Rücken band, rollte man nach dem steilen Abhang hinab; unten standen türkische Frauen, die den Hinabrollenden mit Messern den Garaus machten17. Mehr schönere Frauen und Mädchen verteilte man nach den Haremen, und viele Kinder mit oder ohne Einverständnis der Eltern nahmen sich die türkischen Familien ein. Auf den wüsten Bergtälern Anatoliens, unter glühender Hitze trieben die Gendarmen mit Stock- und Peitscheschlägen die Mengen von hungrigen, vor Hitze und Durst vergangenen, barfüßigen, weinenden Frauen und Kindern fort. Jener, der fiel, wurde gestochen. Die Karawane der Deportierten wurde in den Zug der zum Tode Verurteilter werwandelt. Bis zum Bestimmungsort kamen weniger als Viertel von Deportierten. Frauen und Kinder sehleppte man nach Haremen. In den Städten wurden Sklavenmärkte organisiert, wo man gegen den spottbilligen Preis Kinder und junge Mädchen verkaufte. Es steht außer Frage, dass den Tausenden und Abertausenden von Frauen, Mädchen und Kindern (die sich in den Haremen und muslimischen Familien befanden) nichts anderes blieb als den Islam anzunehmen18.

In einigen Orten vernichtete man die Armenier an Ort und Stelle, in anderen -deportierte man sie in die Wüsten, wo sie vor Durst, Hunger und Krankheiten unterwegs starben. Es kam, dass die Mütter ihre Kinder verkauften, um dem Hungerstod zu entgehen19.

Sogar die Deutschen selbst empörten sich wegen des Benehmens ihres Bundesgenossen. Einer der Deutschen, der Augenzeuge von tragischen Vorgängen in Westarmenien, schrieb, dass "die Türken alle Grenzen der Grausamkeit übertroffen haben. In verschiedenen Provinzen waren tausende Armenier greulich umgebracht: Männer, Frauen, Alte, Kinder. Man ermordete sie mit Beil oder würgte sie. Die schwangeren Frauen schlug man mit Gewehrkolben so lange, bis sie starben. Die jungen Mädchen schenkte man dem Pascha als Beischläferinnen oder bot man den deutschen Offizieren an..."20. Tausende Leichen der Armenier, der Opfer des Massakers, konnte man in Euphrat sehen. Unzählige Massen von Armeniern wurden in menschenleere Orte fortgetrieben: die Männer jagte man in einer Richtung, die Frauen - in einer anderen, ohne Nahrung: Die jungen Gatten trennte man voneinander, und dann vergewaltigte man die Frauen vor den Augen ihrer Männer, worauf ermordete man die Letzteren vor den Augen der entehrenden Frauen21.

Der deutsche Pastor Fischer erzählt: "Im Bezirk von Van habe ich etwas gesehen, das besser diejenigen sehen könnten, die Armenier an den Unruhen für schuldig halten. Ins Waisenhaus kam eine Gruppe von Mädchen. Man hängte sie bei Händen auf den Bäumen und dann begann die Haut vom Kopfe abzuziehen. Mit Mühe kann man sich den Zustand dieser Unglücklichen vorstellen. Einer Frau, die zu uns kam, hat man das Kind in Stücke gehaut und ihr mit diesen Stücken den Mund gestopft; viele Mädchen im Waisenhaus waren entehrt und befanden sich in einem schrecklichen Zustand...

Einmal fuhr ich durch die türkische Grenze entlang und sah, dass auf dem Baum etwas Dunkles hängt... Das war ein Mensch, von dem man völlig die Haut abgezogen hatte"22.

Über den ungeheuerlichen Massaker an den Armeniern im Bezirke von Marasch zeugt die deutsche Krankenschwester P. Schäfer. Sie erzählt, dass auf den Wegen Maraschs überall die Leichen der Armenier lagen23.

Die Geschichte verneint völlig jene Versionen der türkischen regierenden Kreise, Historiker, Diplomaten u. a., die aus der Haut fahren, um zu beweisen, dass nichtmuslimische Völker des Osmanischen Reiches Jahrhunderte nicht nur in Frieden und Freundschaft lebten, sondern auch von zahlreichen Privilegien Gebrauch machten.

Die Gescichte ernährt völlig jene Wahrheit, dass nichtmuslimische Völker, insbesondere das armenische Volk, sich der barbarischen Gewalt, den Morden, der Beraubung mehr als 6 Jahrhunderte unterzogen waren. Was den Massen-Massaker, die Vernichtung, d. h. die Genozid-Politik betrifft, so begannen sie in 90-er Jahren des 19. Jahrhunderts und dauerten bis 20-er Jahre des 20. Jahrhunderts.

Der grausamste Genozid an den Armeniern begann in der Periode des Ersten Weltkriegs und dauerte in der Nachkriegsperiode. Der Genozid an den Armeniern endete erst dann, wenn von 2 Millionen der armenischen Bevölkerung nur wenige am Leben geblieben waren.

Zum Unterschied von Holocaust an den Juden, der nicht in der Heimat von Juden, sondern in den Europaländern ausgeführt wurde, wurde der Genozid an den Armeniern in Westarmenien ausgeführt, und dadurch haben die Armenier 90% Territorium ihrer historischen Heimat verloren.

Darum sind die berechtigten Forderungen der in der ganzen Welt auseinandergeworfenen Armenier - über die Rückgabe Westarmeniens den Armeniern - absolut logisch und rechtmäßig. Ein moralischer, historischer und juristischer Grund zu dieser berechtigten Forderung sind Dekret des Volkskommissarrates Russlands über "Das türkische Armenien" von 29. Dezember 1917 und Serveser Friedensvertrag von 10. August 1920 vorhanden.

In dieser Angelegenheit, noch in Losanner Konferenz (von 20. November 1920 bis 24. Juli 1923) zur Antwort auf die Lügenbeweiseführungen des Delegationsleiters von Türkei Issmet paschas, der die Tatsache des Genozids an den Armeniern kategorisch verneinte, sprach der Außenminister Englands Lord Dshordsh Kerson, der Delegationsleiter Englands, offen: "... wenn es keine Ausrottung (d. h. Genozid - St. S.) der Armenier gab, wieso geschah es, dass von 3 Millionen Armeniern, die innerhalb der Grenzen des Türkischen Reiches lebten, sind jetzt nur 130000 geblieben? Es fragt sich - haben sie Selbstmord verübt oder sind sie freiwillig verschwunden?"24

Als Folge des Genozids an den Armeniern war nicht nur Verlust des größten Territoriumsteils historischen Armeniens, sondern auch ein riesiger materieller Schaden. Nach einigen vorläufigen Angaben machte materieller Schaden 19 Milliarden 130 Millionen 932 Tausende Francs (zum Preise von 1919).

Rechnet man diese Summe in Dollars um, so erhalten wir 60 Milliarden amerikanischer Dollars. Der zugefügte Schadenersatz ist eine berechtigte Forderung der Armenier.

Nach dieser Tabelle kann man das demografische Bild der armenischen Bevölkerung in Westarmenien und in anderen Orten des Türkischen Reiches 1914 beurteilen.

Bitlis-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

681

Zahl der armenischen Bevölkerung

220000

Zahl der armenischen Kirchen

671

Zahl der armenischen Schulen

207

 

Charberd-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

279

Zahl der armenischen Bevölkerung

204000

Zahl der armenischen Kichen

307

Zahl der armenischen Schulen

204

 

Sivas-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

241

Zahl der armenischen Bevölkerung

225000

Zahl der armenischen Kirchen

219

Zahl der armenischen Schulen

204

 

Diarbekir-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

249

Zahl der armenischen Bevölkerung

124000

Zahl der armenischen Kirchen

158

Zahl der armenischen Schulen

122

 

Van-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

450

Zahl der armenischen Bevölkerung

197000

Zahl der armenischen Kirchen

537

Zahl der armenischen Schulen

192

 

Ersrum-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

425

Zahl der armenischen Bevölkerung

215000

Zahl der armenischen Kirchen

482

Zahl der armenischen Schulen

322

 

Westanatolien

 

Zahl der armenischen Ortschaften

237

Zahl der armenischen Bevölkerung

371800

Zahl der armenischen Kirchen

281

Zahl der armenischen Schulen

300

 

Kilikien und Nord-Syrien

 

Zahl der armenischen Ortschaften

187

Zahl der armenischen Bevölkerung

309000

Zahl der armenischen Kirchen

537

Zahl der armenischen Schulen

176

 

Trapesunt-Gebiet (Wilajet)

 

Zahl der armenischen Ortschaften

118

Zahl der armenischen Bevölkerung

73390

Zahl der armenischen Kirchen

109

Zahl der armenischen Schulen

190

 

Die Europäische Türkei

 

Zahl der armenischen Ortschaften

58

Zahl der armenischen Bevölkerung

194000

Zahl der armenischen Kirchen

67

Zahl der armenischen Schulen

79

 

Die Verallgemeinerung der obenerwähnten Tabelle zeigt, dass im Jahre 1914 die Zahl der armenischen Bevölkerung in Westarmenien, Kilikien und anderer Gebiete der Türkei 2 Millionen 133 Tausende 190 machte. Nach derselben Tabelle machte die Zahl der armenischen Ortschaften in den obengenannten Gebieten 2925, die Zahl der armenischen Kirchen-3368, die Zahl der armenischen Schulen - 1996.

 

Die Zahl der armenischen Bevölkerung in Westarmenien vor dem Genozid und im Jahre 1922

Die Benennung der Gebiete Jahr 1914 Jahr 1922 Ist deportiert oder vernichtet
Ersrum 215000 1500 213500
Van 197000 500 196500
Charberd 204000 35000 169000
Diarbekir 124000 3000 121000
Bitlis 220000 56000 164000
Sivas 225000 16800 208200
Insgesamt 1185000 112800 1072200

 

Wohnorte der Armenier in der Türkei außer Westarmenien Jahr 1914 Jahr 1922 Ist deportiert oder vernichtet
Westanatolien 371800 27000 344800
Kilikien und Nord-Syrien 30900 70000 239000
Die Europäische Türkei 194000 163000 31000
Trapesunt-Wilajet 73390 15000 58390
Insgesamt 948190 275000 673190

 

Also, insgesamt ist deportiert oder vernichtet:  1  Million 745 Tausend 390 Armenier.

Außer menschlicher Verluste ist es völlig oder teilweise vernichtet:

Residenzen der Diözesenhäupter

83

Kirchen und Kapellen

1860

Klosterkomplexe

229

Seminare

26

Schulen

1439

Horte

42

Die internationale Anerkennung und Beurteilung dieses ersten Genozids des 20. Jahrhunderts ist in moderner Periode eine wichtige Frage im Werk der Überwindung von Folgen des Genozids an den Armeniern.

Bemerkenswert ist, dass die Anerkennung des Genozids an den Armeniern noch 1915 war. Das zaristische Russland wurde zum Initiator der internationalen Anerkennung des Genozids an den Armeniern. Am 12. April 1915 sendete der Außenminister Russlands Sergej Sasonow den Botschaftern - in Paris an A. P. Iswolskij und in London an den Grafen A. K. Benkendorf - Drahtnachrichten folgenden Inhalts: "Im Ministerium hat man neue Mitteilungen über Anarchie in asiatischer Türkei und über den Massaker an den Armeniern durch Türken und Kurden bekommen. Haben Sie die Güte der französischen (englischen) Regierung vorzuschlagen mit uns gemeinsam und mit Frankreich (England) eine Adresse an Porta zu veröffentlichen, in der alle Mitglieder des türkischen Ministerrates für den Massaker an den Armeniern persönlich verantwortlich gemacht wären, auch alle an diesen Ereignissen beteiligten Zivil- und Militäramtspersonen"33. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass Sasonow die These der persönlichen Verantwortung von Mitgliedern der jungtürkischen Regierung in der Ausführung des Massakers an den Armeniern vorbringt, indem er dadurch die Urheber dieses Verbrechens konkretisiert. Weiter, er macht die Aufmerksamkeit der Botschafter auf die Rechtsseite der Frage: "In der Adresse könnte man an die von Europa 1860 nach dem Massaker in Syrien ergriffenen Repressivmaßnahmen erinnern. Im Falle der Einwilligung der französischen (englischen) Regierung haben Sie die Güte, sich über den Text der Adresse zu einigen, und es wäre erwünscht diese so bald wie möglich und an einem und demselben Tag in drei Hauptstädten zu veröffentlichen".

Zu guter Letzt, am 24. Mai 1915 wurde das übereinstimmende Dokument als Deklaration gleichzeitig in Petrograd, Paris und London veröffentlicht.

Nach 80 Jahren, am 14. April 1995, indem das legislative Organ - Staatliche Duma - die traditionelle russische Politik den Armeniern gegenüber fortsetzte, nahm sie eine Erklärung über die Anerkennung und Beurteilung des Genozids an den Armeniern an.

Das ganze Dokumentenpaket für die Staatliche Duma hat der Autor dieser Zeilen, Prof. Stephan Stephanjan vorbereitet. Darüber ist es in den Zeitungen - "Urartu" (auf Russisch) im Mai 1995 Nr. 17 und "Mer Chosk" (auf Armenisch) am 30. Juni ausführlich geschrieben.

Bisher haben den Genozid an den Armeniern offiziell folgende Staaten anerkannt: Uruguay (1965), Argentinien (1985), Cypern (1990), Russland (1995), Griechenland (1996), Libanon (1997), Australien (1997), Belgien (1998), Schweden (2000), Italien (2000), Frankreich (2001), Schweiz (2003), Kanada (2004), Slowakei (2004), Holland (2004), Polen (2005), Litauen (2005). Wie bekannt, hat der Bundestag Bundesrepublik Deutschlands 2005 das Dokument angenommen, wo es gezeigt wird, dass in der Periode des Ersten Weltkreigs türkische maßgebende Kreise die Vernichtung der armenischen Bevölkerung Westarmeniens und auch anderer mit Armeniern bewohnten Territorien der Türkei organisiert und ausgeführt haben. Leider wird in diesem Dokument der Terminus "Genozid" nicht gebraucht.

Genozid ist das lästigste Verbrechen gegen die Menschheit, und die Beurteilung dieses Verbrechens, die internationale Anerkennung des Genozids an den Armeniern und die Überwindung von Folgen des Genozids, d. h. der Ersatz des dem armenischen Volke von türkischen Verwesern zugefügten Schadens, die Rückgabe den Armeniern Westarmeniens - ihrer historischen Heimat - und des Symbols der Armenier - des Bergs Ararat - sind eine Gewähr der Abwindung des Genozids in Zukunft und der Festigung Friedens und Freundschaft zwischen allen Völkern des Erdballs.


  1. Marquart J. Die Enststehung und Wiederherstellung der armenischen Nation. Berlin-Schöneberg, 1919, S. 45.
  2. Lepsius J., Armenien und Europa, Berlin, 1896, S. 19.
  3. Lepsius J., Armenien und Europa, Berlin, 1896, S. 24.
  4. ibd., S. 19, S. 26.
  5. "Die Große Politik der Europäischen Kabinette 1871-1914. Sammlung der diplomatischen Akten
  6. des Auswärtigen Amtes". Berlin, 1923, 10, Bd. S. 102.
  7. ibd., S. 85.
  8. ibd., 12. Band, erste Hälfte, S. 18.
  9. ibd., S. 20.
  10. "Mitteilungsblatt der Deutsch-Armenischen Gesellschaft". Berlin, 1939, Nr. 5-6, S. 18.
  11. 13     "Der Prozess Talaat pascha. Stenographischer Prozessbericht mit einem Vorwort von Armin T.Wegner und einem Anhang". Berlin, 1921, S. 133.
  12. "Der Prozess Talaat pascha. Stenographischer Prozessbericht mit einem Vorwort von Armin T.Wegner und einem Anhang". Berlin, 1921, S. 133.
  13. "Der Prozess Talaat pascha. Stenographischer Prozessbericht mit einem Vorwort von Armin T.Wegner und einem Anhang". Berlin, 1921, S. 134.
  14. ibd., S. 56-57.
  15. "Deutscher Hilfsbund für christl. Liebeswerk im Orient". Frankfurt a. M., 1919, Februar, S. 3.
  16. Lepsius J. Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke.Potsdam. 1919, S. 377.
  17. Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden. Außenministerium, Akten-Nr. 1952, Bl. 14-15.
  18. "Eingabe an den Reichstag. Der türkische Bundesgenosse Deutschlands". Berlin. 1932. S. 4.
  19. "Material zur Beurteilung des Schicksals der Armenier im Jahre 1915". Basel. 1915, S. 7.
  20. ibd., S. 9.
  21. Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden. Außenministerium, Akten-Nr. 1952, Bl. 76.
  22. ibd.
  23. Deutsches Zentralarchiv, Historische Abteilung II. Merseburg, Repostur 89, 2. 2. 1. Königliches Geheimes Zivilkabinett, Akten-Nr. 13340. Bl. 192.
  24. Sommer E. Die Wahrheit über die Leiden des armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges. Frankfurt a. M.. 1919, S. 5-7, S. 32-33.

 

 

   
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